Ausgefallene Kurse - Bekomme ich mein Geld zurück?
Wir haben uns zu unseren Kursen, die teilweise ausfallen mussten, folgende Optionen überlegt:
die Coronakrise hält uns alle auch noch im November / Dezember 2020 in Bann. Viele Kurse mussten leider wegen der Corona-Verordnung abgebrochen werden, was auch uns sehr hart trifft. Das Miteinander, welches unsere gemeinnützige Arbeit auszeichnet, ist zum 2. Mal zum Erliegen gekommen. Wir arbeiten daran, einige Kurse, da wo es Sinn macht, auch online durchzuführen. Deshalb sind wir dabei, unsere Referent*innen in die Technik des Zoom zu schulen. Leider wissen wir alle noch nicht, wie die Verordnungen in der kalten Jahreszeit bis März 2021 aussehen werden. Hoffnungsvoll werden wir aber auch Kurse im Frühjahr / Sommer 2021 planen. Die Informationen finden Sie wie gewohnt auf unserer Website www.hdf-straubenhardt.de. Durch den Wegfall vieler Veranstaltungen seit dem März 2020 fehlen Einnahmequellen. Wir sind ein kleines vereinsgeführtes Haus und stehen nicht unter dem Schirm eines öffentlichen Trägers.
Da treiben uns die Sorgen um, wie es finanziell weitergehen kann. Über Solidaritätsbekundungen wie Spenden und öffentliche Zuschüsse, Kursneukreationen im Frühsommer und Herbst 2020 haben wir das Schlimmste abwenden können. Für diese Solidarität danken wir Ihnen als Kursbucher*innen und unseren Referent*innnen von Herzen.
Sobald wir wissen, ob Kurse wieder in Präsenz durchgeführt werden können, werden wir Sie unterrichten.
Für ausgefallene Kursgebühren können Sie unter folgenden Optionen wählen:
1. Kostenlose Umbuchung für die anteilige Kursgebühr auf einen anderen Kurs in 2021
Mehr Informationen gibt es auf unserer Homepage, spätestens ab Januar 2021 für unser Frühjahr / Sommerprogramm
2. Gutschein über die anteilige Kursgebühr
Bei dieser Option gibt es einen Gutschein im Wert der ausgefallenen Kursgebühr. Dieser ist einzulösen bis 31.12.2021
- Rückerstattung über 50% der anteilig ausgefallenen Kursgebühr
Manchmal spielt das Leben anders als geplant. Dieses Virus hat sich keiner gewünscht und es kann keiner etwas dafür. Daher machen wir 50/50 und teilen uns das Problem. Das gibt uns die Möglichkeit, die entstandenen Kosten etwas abzupuffern und Sie erhalten 50% der ausgefallenen Kursgebühr - Rückerstattung über 100% der der anteilig ausgefallenen Kursgebühr
Sie sind auf das Geld dringend angewiesen und sehen keine Möglichkeit eine der anderen Optionen zu wählen? Der Gesetzgeber hat in diesem Fall eine 100%ige Erstattung der gezahlten Gebühr ermöglicht. - Alternativ zur Rückerstattung können Sie auch eine 100% steuerbegünstigte Spendenbescheinigung über den Rückerstattungsbetrag erhalten.
Diese Variante würde uns in dieser angespannten finanziellen Situation weiterhelfen.
Bitte denken Sie daran: Gemeinsam setzen wir ein Zeichen und halten zusammen – lassen Sie uns auch in schwierigen Zeiten zusammenhalten.
Wir freuen uns, wenn Sie uns verbunden bleiben.
Wir wünschen Ihnen Mut, Kraft, Besonnenheit und vor allem Gesundheit in dieser besonderen Zeit.